Energieausweis
Der Energieausweis Ihres Hauses beinhaltet die wichtigsten Daten und natürlich die Energiekennzahl Ihres Hauses.
Immer öfter fällt der Begriff Energieausweis eines Gebäudes. Was aber ist dieser Energieausweis? Nach einer EU-Richtlinie haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet noch im Jahr 2006 einen so genannten Energieausweis einzuführen.
In diesem Energieausweis muß die "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" enthalten sein, d.h. es wird die Energiekennzahl Ihres Gebäudes in diesem Haus stehen. Alle anderen Werte, welche noch zusätzlich im Energieausweis stehen, sind leider regional unterschiedlich. Die Länder haben sich hier noch auf keinen Standard geeinigt. Übersetzt heißt das, es wird einen Ausweis für ein Gebäude (Haus) geben, in dem angeführt ist, wieviel Energie verbraucht wird und welche Kosten anfallen.
Wichtig wird dieser Energieausweis beim Kauf/Verkauf eines Hauses, Gebäudes oder einer Wohnung. Der Käufer kann auf einen Blick die jährlich anfallenden Kosten ersehen, die durch den Energieverbrauch entstehen.
In die Aufstellung gehen die Kosten für Heizung, Warmwasser, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung ein. Dabei werden die Gebäudehülle, Dämmung, Sonneneinstrahlung, sowie Klima berücksichtigt.
Bleibt abzuwarten, wie diese Berechnung erfolgen wird und ob es irgendwann eine einheitliche Österreichweite Lösung geben wird.
Seit 1.Jänner 2008 gilt infolge der Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich folgende Regel für Neubauten:
Ein Verkäufer/Vermieter muß einen Energieausweis vorlegen können, der höchstens 10 Jahre alt ist.
Für Altbauten (Baubewilligung vor dem 1.1.2006) gilt diese verschäfte Regelung erst ab 1.Jänner 2009. Der benötigte Energieausweis wird vom Baumeister, gerichtl. zert. Sachverständigen und Ziviltechnikern ausfgestellt.